BVfK-Wochenendticker 11. März 2017

 kompetent - kritisch - konstruktiv

 - exklusiv für BVfK-Mitglieder -

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Vom Diplomaten-Orchester - mal Piano, mal Pauke - möglichst immer Melodie!

 

Zeitenwende zu Lasten des freien Kfz-Handels -  die besorgten Töne werden lauter!


mobile.de - Medienoffensive erzeugt neue Agression:

„Sie nutzen Ihre Marktposition sehr wohl aus“

 

Rückmeldung aus München: Autoscout24 nimmt Stellung zu Guter Preis“ und „Top Preis“

 

HYUNDAI-Skandal: Wirres und Unwahres auf Autohaus-Online

 

BVfK-Klarstellungen zu Hyundai-Situation - Grundsätzliches, Bewertungen und Empfehlungen

 

Maßnahmen gegen Hyundai-Garantie-Ausgrenzung- Internetplattform zur strategischen Koordination

 

BVfK-Treffen auf der Techno-Classica am 7. April 2017 in Essen - Knoop und Schreier laden ein!

 

Unabhängigkeitserklärung Teil 9: Führende USA-Plattform für Fahrzeugvermarktung geht in Deutschland online

 

Neues aus der BVfK-Rechtsabteilung: BVfK-Vertragsformulare erklärt.

Heute Gebrauchtwagen-AGB 5.Teil: 

XIII. Hinweis nach § 36 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG)

XIV. Schiedsstelle

LAST MINUTE:  Noch wenige Sonderkarten für BVfK-Mitglieder zum 10. Deutschen Autorechtstag

vom 16. - 17. März 2017

>>> www.deutscher-autorechtstag.de <<<

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Sehr geehrte BVfK-Mitglieder,

wie redet man als Außenminister eines demokratischen Landes mit einem Kollegen, von dem man Tags zuvor in eine Reihe mit Naziverbrechern gestellt wurde?

Wie redet man mit Vertretern eines Autoherstellers, dessen offensichtliches Ziel es ist, den freien Kfz-Handel in rechtswidriger Weise aus dem Markt zu verdrängen - und zwar mit Methoden, die großen Schaden anrichten und sogar Vernichtungspotenzial haben?

Wie redet man mit Vertretern einer Kfz-Internet-Börse, die ihre Marktposition in den Augen vieler missbraucht, um die Wünsche ihrer Kunden nicht nur vielfach zu ignorieren, sondern bei diesen auch übermäßig abzukassieren?

Wie redet man mit Vertretern eines autofeindlichen Umweltverbandes, der bei Autohändlern Millionensummen kassiert, weil diese es z.B. versäumen, ihre potentiellen Kunden vorschriftsmäßig über Verbrauchs- und Emissionswerte aufzuklären, die mit der Wirklichkeit nicht viel zu tun haben, wobei vorschriftswidrig bereits bei einer zu kleinen Schrift beginnt?

Wie redet man mit Vertretern eines eigentlich unbedeutenden Händlervereins, wenn deren Vorsitzender seine Aufgabe darin sieht, ehrwürdige Kfz-Händler - sogar aus dem eigenen Verband zu beleidigen und gegeneinander auszuspielen und sein Betätigungsfeld nach Auffassung vieler als juristische Spielwiese zum Schaden des freien Kfz-Handels und zur Pflege des eigenen, titelsüchtigen Egos zu missbrauchen?

Und, was ganz wichtig ist: Wie redet man nicht nur mit, sondern auch über diese nicht gerade den eigenen Interessen Dienenden oder Grundsätzen Entsprechenden.

Da kommt einem der Gedanke an ein Orchester, bei dem man leise oder laute Melodien mit sanften oder aufregenden Rhythmen erzeugen kann, oder auch mal nur den Trommler fester auf die Pauke hauen lässt, oder es auch einfach einmal nur schweigen lässt.

Das Orchester wird aus vielen Richtungen wahrgenommen. Zunächst sind es die eigenen Schäfchen, die gespannt warten, welche Resonanz ein Ereignis oder eine Situation erzeugt. Dann sind es die eher freundlich, oder auch feindlich gesinnten Akteure aus anderen Lagern. Dann ist es die Öffentlichkeit, deren Wahrnehmung meist durch die Medien mehr oder weniger objektiv geprägt wird. Ach ja: Juristen spielen auch noch eine Rolle, insbesondere wenn sie als Richter z.B. darüber entscheiden müssen, ob ein Verbandsausschluss wegen eines banal klingenden Halbsatzes wirksam ist oder nicht.

Sie sehen, verehrte BVfK-Mitglieder, das alles ist eine sehr komplexe Gemengelage, bei der man sich nicht durch Emotionen und persönliche Betroffenheit leiten lassen darf, sondern den von seinen Mitgliedern erteilten Auftrag fest im Blick haben muss.

Doch auch die sind sich nicht immer einig, denn die einen beschimpfen mobile.de der Abzocke, die anderen kuscheln lieber mit Hyundai und glauben, dass die schönen Deals von früher bald wieder funktionieren, die nächsten fordern den angeblichen Schmusekurs mit Autoscout zu beenden.

Eine komplexe Gemengelage, welche die Kursfindung sehr schwierig macht, bei der die Gefahr sehr groß ist, sich eher Ärger einzuhandeln, als Komplimente zu bekommen und daher so manches Orchester in der Autobranche gerne schweigt.

Der BVfK hat noch nie geschwiegen, ist dafür nicht immer geliebt, aber meist anerkannt worden. Nicht selten aus den Kreisen der Kritisierten, wenn auch unter vorgehaltener Hand.

Über Melodie und Wohlklang entscheidet der Chef des Orchesters und muss dabei inkaufnehmen, dass nicht alles von jedem verstanden wird und auch nicht allen gefällt. 

Dann muss er sich zwischen Popmusik, die vielen gefällt, oder Kompositionen, die nur wenige verstehen, jedoch einem anspruchsvollen und nicht für jeden sofort erkennbaren Ziel folgen, entscheiden. Das Problem bei Letzterem: man kann es auch nicht immer allen rechtzeitig erklären oder verständlich machen.  Dies gilt gleichermaßen für den diplomatischen Kurs mit mobile.de wie auch mit Hyundai.

Letztere haben im letzten Jahr vermutlich mehr als 1000 freien Kfz-Händler in Europa die Pistole auf die Brust gesetzt, um vielen von ihnen schließlich den vermeintlich freundschaftlichen Arm um die Schulter zu legen und die Hand bei einer Unterschrift unter einer harmlos klingender Unterlassungs-Verpflichtungsvereinbarung zu führen.

„Lasst Euch nicht vom BVfK vertreten, die verstehen das alles nicht und wollen sich nur profilieren – Ihr werdet dabei am Ende schlechter fahren!“ - so tönte es aus Offenbach. Das Ende ist allerdings noch lange nicht gekommen! Das Ende vieler Händler wurde tatsächlich u.a. wegen des großartigen Einsatzes der BVfK-Juristen verhindert, das Ende der Geschichte ist im Widerspruch zu den Erwartungen derjenigen, die dem freundschaftlichen Säuseln von Hyundai folgten, mit Leistung der Unterschrift nicht gekommen, denn nunmehr folgt die zweite Welle des auf Marktbeherrschung setzenden Angriffs. 

Und wieder stellen sich die Fragen: Kämpfen oder ignorieren?  Das eigene Geschäft zukünftig mit oder ohne Hyundai konzipieren?

Oder passiert hier vielleicht gerade etwas, das später einmal als Anfang einer Zeitenwende zu Lasten des freien Kfz-Handel erkannt wird? Ja, die besorgten Töne derer, die über eine globale Marktübersicht verfügen, werden lauter!

Hyundai könnte der Vorbote eines völligen Umbruchs im Kfz-Handel sein, bei dem die Hersteller die Menge der digitalen Daten in jeglicher Hinsicht nutzen. Sie werden ebenso Kenntnis über jeden Meter, der mit ihren Autos gefahren wird, haben, wie über Befindlichkeiten und Gewohnheiten der Autoinsassen bis hin zur Fähigkeit, die Schwangerschaft  der wegen des ständig zunehmenden Gewichts der Person auf dem Beifahrersitz  zu analysieren um dann die jungen Familie pünktlich nach neun Monaten mit einem Geschenk für den Nachwuchs zu beglücken und dabei schnell den passenden Familienkombi verkaufen zu können.

Was in den vergangenen Jahren die Spione von Hyundai und anderen Herstellern auf dem Plätzen der freien Kfz Händler erkundschaftett haben, wird bald auf den Monitoren der Konzernstrateegen auf Knopfdruck erscheinen: Welches ihrer Fahrzeuge befindet sich wo - von neu bis gebraucht - von Barcelona bis Kopenhagen. Das Kartell würde perfekt!

Was ist zu tun? Welches Orchester spielt welche Melodie? Wer bezahlt das Orchester? Welche Misstöne kommen aus den Reihen der nicht Verstehenden, Ahnungslosen, Leichtgläubigen, Besserwisser und Opportunisten? 

Viele Fragen, die wir uns stellen müssen und welche die Strategen in den vielen Lagern, mit denen wir zu diskutieren und streiten, die wir vielleicht auch zu bekämpfen haben, längst analysiert haben. Möglicherweise verrechnen Sie sich aber auch.

Seien sie versichert, dass dies mit großer Besonnenheit und gleichzeitig effizienter Schlagkraft bei Bündelung von Kräften und Kompetenzen erfolgt und gehen Sie davon aus, dass am Ende das herauskommt was wir Ihnen jede Woche versprechen:

Alles Gute für Ihren Autohandel!

Ihr

Ansgar Klein

Geschäftsführender Vorstand
Bundesverband freier Kfz-Händler BVfK e.V.

p.s.: Wir sehen uns beim AUTORECHTSTAG! (www.autorechtstag.de)

Feedback immer gerne direkt an vorstand@bvfk.de

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mobile.de: Medienoffensive erzeugt neue Agression.

„Sie nutzen Ihre Marktposition sehr wohl aus“

Als ziemlich misslungen dürfte der erneute Versuch von mobile.de zu bewerten sein, den Sturm der Entrüstung zu besänftigen. In einem bisher wohl nicht gekannten Ausmaß beteiligen sich entzürnte Kfz-Händler an der Diskussion auf Kfz-Betrieb online.

Auch der BVfK hat hierzu einen Beitrag gepostet:

"Meines Erachtens nutzt mobile.de seiner Marktposition sehr wohl aus und das ist grundsätzlich auch nichts Unanständiges, denn jedes Unternehmen strebt doch eine gute Marktposition an und möchte davon profitieren.

Insofern geht es hier eher um die Frage der missbräuchlichen Ausnutzung und dafür wäre das Bundeskartellamt zuständig.

Unsere Juristen in der davon nur wenige 100-Meter entfernten BVfK-Bundesgeschäftsstelle wären also schnell vor Ort, wenn handfeste Gründe für eine Monopol-Situation vorliegen würden.

Doch die bei jeder mobile.de-Preiserhöhung diesbezüglich stattfindende Prüfung kommt eher zu dem Ergebnis, dass es zunehmend Alternativen gibt und die Abhängigkeit von mobile.de eher eine gefühlte, denn eine tatsächliche ist, wenn man sich nur ein wenig umschaut.

Der BVfK hilft seinen Mitgliedern beim Umschauen durch eine wöchentliche Aufklärungskampagne mit dem Namen „Unabhängigkeitserklärung“ und erhält bereits positive Rückmeldungen von Händlern, die es auch mal ohne mobile.de versuchen."

Die vollständigen Kommentare finden Sie hier:

>>>  kfz-betrieb-09-03-2017-mobile.de:wir nutzen unsere Marktposition nicht aus

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Rückmeldung aus München: Autoscout24 nimmt Stellung zu Guter Preis“ und „Top Preis“

Fabian Speiser, Strategic Account Manager OEM bei AS24 antwortet dem BVfK:

"...AutoScout24 verfügt über ein umfangreiches Datenwissen und analysiert mit dem Preisbewertungs-Algorithmus tagesaktuell über 10 Millionen Datensätze, um Interessenten eine marktübliche Preisspanne für angebotene Fahrzeuge anzuzeigen. Dieser Service ist kostenlos. Neben Marke und Modell fließen u. a. Alter und Kilometerstand sowie Kraftstoff, Motorisierung, Getriebeart und Ausstattung in diese Bewertung ein. Nicht berücksichtigt werden Unfallfahrzeuge, Raucherfahrzeuge, Prüfsiegel, eventuelle Auf- und Umrüstungen sowie Angebote mit offensichtlich unrealistischen Preisen.

 „Gewöhnliche“ Ausstattungselemente wie Aluflegen werden aber in Betracht gezogen. So sieht man auch bei den von Ihnen gewählten Beispielen, dass ein Fahrzeug mit Alufelgen angeboten wird, das andere dagegen nicht. Für mich persönlich ist daher auch die Preisdifferenz nachvollziehbar.

Das Produkt wurde im Übrigen in Absprache mit dem sogenannten Händler-Beirat, an dem Händler aller Größen teilnehmen, aufgebaut. Auch das bisherige Feedback unserer Händlerkunden ist überwiegend positiv..."

Feedback gerne an: vorstand@bvfk.de

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HYUNDAI-Skandal: Wirres und Unwahres auf Autohaus-Online

"...Freie Händler müssen Unterlassungserklärung abgeben..." hieß es in einer Veröffentlichung vom 9. März 2017 und ebenso wirr geht es weiter:

 "... Im Streit um die Maßnahmen gegen Grauimporte hat sich der Bundesverband freier Kfz-Händler (BfI) mit Hyundai MotorEurope (HME) geeinigt. Wie der Verband mitteilte, können BfI-Mitglieder, die mit markenrechtswidrigen Fahrzeugen gehandelt haben und noch nicht zur Unterlassung aufgefordert wurden, von Schadenersatzansprüchen seitens des Importeurs verschont bleiben..."

Nun fragt sich der Leser: wer ist denn nun eigentlich gemeint – der BVfK oder der BfI? Und wer ist denn der ominöse andere Verband, um den es im Folgenden geht?:

 „… dass nach Meinung des BfI ein anderer Verband freie Händler unsachgemäß beraten und dies zu erheblichen Schäden bei den Händlern geführte habe…“

Eine detaillierte Richtigstellung und Information des BVfK folgt im nächten Artikel.

Zusammengefasst ist festzustellen, dass die Lage zu ernst für verantwortungsloses Gerede ist. Nach überwiegender Einschätzung langjähriger Kenner und Akteure des freien EU-Neuwagenhandels haben wir es vorliegend mit einem ernstzunehmenden und massiven Angriff auf den freien europäischen Kfz-Handel zu tun, der möglicherweise auch vor dem Gebrauchtwagenhandel nicht halt machen wird.

Insofern ist besonders die damit verbundene juristische Arbeitt weder auf die leichte Schulter zu nehmen, noch geeignet, mit einfachen Wahrheiten lauthals durch die Gegend zu laufen und und andere unqualifiziert zu beschimpfen anstatt zur Bündelung von Kompetenzen und Kräften beizutragen. Dies alles noch im Schmusekurs mit dem Gegner und offensichtlich dessen verführerischen Schmeicheleien erliegend.

Der BVfK hat den Autohaus Herausgeber Brachat nunmehr angeschrieben, auf die fehlerhaften und unrichtigen Aussagen in diesem Artikel hingewiesen und dringend eine entsprechende Prüfung der Veröffentlichung empfohlen.

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BVfK-Klarstellungen zu Hyundai-Situation - Grundsätzliches, Bewertungen und Empfehlungen

 - Nicht nur freie, sondern auch Vertragshändler sind von der Hyundai-Markenrechtsaffäre betroffen.

 - Keiner der vom BVfK beratender Händler musste eine UVE abgeben, dies geschah grundsätzlich freiwillig.

 - Der BVfK hat von Juli 2016 bis Januar 2017 eine Vielzahl dieser Verfahren begleitet. Weit früher, als jeder andere Verband standen wir in der Sache von Anfang an im engem Kontakt mit der Geschäftsleitung von Hyundai Europa (HME) und führten mit dieser mehrfach persönliche Gespräche.

 - Die BVfK Juristen haben mit Hyundai in nahezu allen Fällen Einigungen verhandelt, bei denen weder eine grundsätzliche Verpflichtung zur Schadensersatzzahlung eingestanden, noch tatsächlich gezahlt wurde. Dieses Einigungsmodell wurde entwickelt, lange bevor ein anderer Verband und bestimmt nicht derjenige, der sich nun dieses Verhandlungserfolges rühmt, in Gespräche mit Hyundai eintrat.

 - Es liegt dem BVfK keine Beschwerde eines durch die BVfK-Juristen vertretenen Händlers vor. Das Gegenteil ist der Fall: Es wurden regelmäßig die auf pragmatischen und zielführenden Strategien beruhenden Verhandlungsergebnisse gewürdigt.

 - Der BVfK sieht das Vorgehen von Hyundai in der Markenrechtsaffäre nach wie vor als problematisch an, hat dies auch mehrfach publiziert und auf Grundlage einer in Auftrag gegebenen gut 40-seitigen juristischen Ausarbeitung auch ausführlich begründet. Diese Vorwürfe stehen nach wie vor im Raum. Gleichwohl galt es, den Händlern vor dem Hintergrund der Ungewissheit jahrelanger kostspieliger Rechtstreitigkeiten zu Lösungen zu verhelfen, die ihre geschäftliche Handlungsfähigkeit sichern und vor Existenzgefährdung schützt. 

 - Die Angriffe von Hyundai gelten dem gesamten europäischen freien Handel. Die erste Welle diente der Zerschlagung eines über die eigene Tochter in Ost-Europa (Kiew) existierenden Vertriebsarms, der wohl zu einer Überschwemmung des EU-Marktes von bis zu 50% aller Hyundai-Neuwagenverkäufe mit Billigimporten gesorgt hat. Sich dabei auf die Verletzung seiner Markenrechte zu berufen funktioniert nur dann, wenn man gleichzeitig erklärt, dies alles weder gebilligt zu haben, noch am Geschehen beteiligt gewesen zu sein. Jedem Insider ist klar: das ist absolut irrwitzig! Davon ein Gericht zu überzeugen, ist jedoch umso schwieriger, denn die Beweislast liegt bei denjenigen, denen die gerichtsfesten Beweise fehlen. Zudem sind die Beweisanforderungen sind hoch, denn der Anscheinsbeweis reicht nicht aus. Vor dem Hintergrund hat der BVfK seinen Händlern, die dabei gezwungen waren, die Faust in der Tasche zu machen, zu gütlichen Lösungen geraten und sie dabei unterstützt.

 - Wie wichtig eine konstruktiv-kritische Distanz und mit großer Vorsicht und Umsicht ausgehandelte Einigungen waren, wird nunmehr an der aktuellen Entwicklung deutlich, wo mittels einer fragwürdigen Garantiegestaltung der Rest bei der Ausschaltung des freien Marktes erledigt werden soll.

 - Insofern stellt der BVfK nunmehr auch Zustimmung für seine Strategie aus solchen Kreisen fest, die zuvor eher zu einer bedingungslosen Kapitulation neigten, zumal sich doch irgendwie eine freundschaftliche Vertrautheit im Dialog mit Hyundai entwickelte, die vergessen ließ, dass man es hier mit einem Angreifer mit massiver Schädigungsabsicht zu tun hat. 

-  wer bei Hyundai eine Unterlassungsverpflichtungserklärung „unverhandelt“ unterschrieben und sich dabei verpflichtet hat, über seine bisherigen Geschäfte mit den problematischen Osteuropa-Importen Auskunft zu geben, sollte damit rechnen, dass Hyundai eventuelle falsche Angaben, ob bewusst oder versehentlich gemacht, bereits zum Zeitpunkt der Unterschrift kannte, ohne darauf hinzuweisen. Dies könnte zum Problem werden wird, wenn der nächste Konflikt entsteht - z.B. wenn man den aktuellen Forderungen von Hyundai im Zusammenhang mit der Garantie nicht Folge leistet, obwohl sich herausstellt, dass Hyundai diese Forderung zu Unrecht erhebt.

 - Es ist also nach wie vor Vorsicht und Umsicht geboten. Ebenso ist dringend von der Unterzeichnung einer vorformulierten Unterlassungsverpflichtungserklärung abzuraten, wenn diese nicht zuvor von einem qualifizierten Anwalt auch in Bezug auf den vorliegenden Einzelfall geprüft wurde.

- Es stellt sich in dem Zusammenhang auch die Frage, ob ein Verband, der solche Entwürfe in Verbindung mit einer vielversprechenden Pressemeldung, die zudem noch den Zwang zur Unterschrift suggeriert, auch in der Lage ist, für eventuelle Schäden in Folge undifferenzierter oder unqualifizierter Empfehlung zu haften?

Die Situation ist zu brisant und anspruchsvoll für vorschnelle Aktionen!

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Maßnahmen gegen Hyundai-Garantie-Ausgrenzung- Internetplattform zur strategischen Koordination

Da Hyundai der Aufforderung des BVfK, die Vorgehensweise zu überdenken, beziehungsweise zu korrigieren derzeit nicht nachzukommen scheint, sind nunmehr rechtliche Schritte und politische Maßnahmen angesagt.

Der BVfK erarbeitet mit externer Unterstützung eine gutachterliche Stellungnahme zum neuen Hyundai-Garantiemodell. Die Übersicht gestaltet sich differenziert und anspruchsvoll, da es europaweit unterschiedliche Auslegungen und Informationen gibt.

Es wurden die führenden Rechtsexperten Prof. Dr. Staudinger und Prof. Dr. Artz konsultiert, um die verbraucherrechtlichen Aspekte zu beleuchten. Prof. Dr. Artz wird darauf auch beim 10. Deutschen Autorechtstag am 17. März 2017 eingehen.

Der BVfK apelliert an die Geschlossenheit und Solidarität bei und besonders mit allen weitsichtigen und fortschrittlich denkenden Partnern wie dem EAIVT und einer Vielzahl anderer Verbündeter. Für den Austausch von Informationen und zur Koordination verbandsübergreifender Maßnahmen wurde eine geschlossene Internet-Plattform eingerichtet.

Interessierte Kreise wenden sich an: vorstand@bvfk.de

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BVfK-Treffen auf der Techno-Classica am 7. April 2017 in Essen

BVfK-Oldtimerbeauftragter Wolfgang Schreier und BVfK-Oldtimer-Spezialanwalt und DEUVET Vizepräsident Dr. Götz Knoop laden zum exklusiven Oldtimerplausch für BVfK-Mitglieder ein.

Vom 5. - 9. April 2017 findet die 29. Techno-Classica wie gewohnt in Essen statt. Veranstalter SIHA ist stolz auf die Weltmesse für Oldtimer, Classic- & Prestige-Automobile, Motorsport, Motorräder, Ersatzteile, Restaurierung und Welt-Clubtreff.

Mehr, als 1.200 Aussteller aus mehr als 30 Nationen,220 Clubs und IG`s über 200.000 Besucher aus 41 Nationen treffen sich auf 127.000 m2 Ausstellungsfläche, verteilt auf 21 Hallen.

Immer mehr BVfK-Mitglieder wagen den Sprung ins Oldtimergeschäft. Doch, wo Licht ist, ist auch Schatten und Frust. Da ist guter Rat beim BVfK nicht teuer, denn BVfK-Mitglieder erhalten wertvolle Informationen auf der Techno Classica sogar aus erster Hand, denn BVfK-Oldtimerbeauftragter Wolfgang Schreier und BVfK-Oldtimer-Spezialanwalt und DEUVET Vizepräsident Dr. Götz Knoop laden am Freitag, den 7. April gegen Mittag zu Imbiss und Fachsimpeln ein.

BVfK-Oldtimer-Experte Wolfgang Schreier freut sich auf ein Treffen mit Oldtimer-infizierten BVfK-Mitgliedern am 7. April in Essen.

Informationen zu Ort und Zeit erhalten Sie unter

>>> oldtimer@bvfk.de

Informationen zur Messe:

>>> www.siha.de/tce.php

 

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Bild links: Marcel Manthey, Koordination BVfK-DIGITAL

 

 

Unabhängigkeits-erklärung Teil 9:

 

 

Führende US-Plattform für Fahrzeugvermarktung geht dieses Frühjahr in Deutschland online.

CarGurus lädt deutsche Autohändler zur kostenfreien Teilnahme ein.

Die führende US-amerikanische Vermarktungsplattform für Fahrzeuge lädt deutsche Autohändler ein, Ihre Fahrzeuge kostenlos der neuen Onlineplattform anzubieten.

CarGurus ist derzeit lt. eigenen Angaben die marktführende Website für Fahrzeugkauf in den USA - gemessen am täglichen Besucher-Traffic. Neben den USA ist das Unternehmen außerdem in Kanada tätig und seit kurzem auch im Vereinigten Königreich. Die Grundlage der einzigartigen CarGurus-Kaufplattform ist eine Technologie, die Verbrauchern Transparenz in puncto Preis und Händlerbewertung bietet.

Die Verbraucher erhalten Unterstützung beim Kauf von Fahrzeugen, der Recherche ausgezeichneter Fahrzeugangebote sowie bei der Kontaktaufnahme mit top-bewerteten Fahrzeughändlern in ihrer näheren Umgebung. So erhalten Autohändler, die ihre Fahrzeugbestände auf CarGurus listen, Leads von informierten und kaufbereiten Verbrauchern und somit hohen Abschlussraten.

Für die bevorstehende Markteinführung von CarGurus in Deutschland arbeitet das Unternehmen mit mehreren Service-Anbietern zusammen, um den Händlern vor der Markteinführung das automatische Hochladen ihrer kompletten Fahrzeugbestände auf die Website zu ermöglichen.

CarGurus betreibt ein „Freemium“-Modell, was bedeutet, dass das Unternehmen Autohändlern keine Kosten für das Onlinestellen ihrer Fahrzeugbestände berechnet. Später können Händler ein Upgrade der kostenfreien Listung auf eines der kostenpflichtigen Abonnementpakete wählen, die ihnen weitere Möglichkeiten und Vorteile auf der Website bieten. In den USA haben aktuell 20.000 Franchise- und unabhängige Autohändler CarGurus-Abonnementdienste abgeschlossen.

Wie können Händler auf CarGurus Fahrzeugbestände listen?

Autohändler, die weiterführende Informationen wünschen oder ihr Einverständnis zur Übermittlung ihrer Fahrzeugbestände abgeben möchten, können die Telefonnummer +49 6977044765 anrufen, eine E-Mail an haendler@cargurus.de schreiben oder die Website www.cargurus.de besuchen.

CarGurus CarGurus wurde im Jahr 2006 von Langley Steinert (TripAdvisor-Mitbegründer) mit dem Ziel gegründet, einen vertrauensvolleren und transparenteren Automobilmarktplatz für Käufer und Verkäufer ins Leben zu rufen. In den USA steht das Unternehmen aufgrund des täglichen Besucher-Traffics (unique visits) auf Platz 1 der Fahrzeugkauf-Websites. CarGurus ist auch im VereinigtenKönigreich und in Kanada aktiv und plant nun seine Markteinführung in Deutschland für 2017.

Die CarGurus-Plattform basiert auf einer firmeneigenen Technologie, die tagtäglich Millionen von Fahrzeugeinträgen zur Berechnung des aktuellen Marktwertes (AMW) jedes verfügbaren Fahrzeugs analysiert. Dabei werden detaillierte Fahrzeugeigenschaften (einschließlich Baujahr, Marke, Modell, Kilometerstand, Ausstattung, Standort und Preis) berücksichtigt. Diese AMW-Analyse in Kombination mit Händler-Rezensionen von Käufern ist die Grundlage für die Einstufung der Suchergebnisse. Faire Angebote top-bewerteter Händler haben hierbei Priorität. So ermöglicht CarGurus den Käufern, schnell gute Angebote zu erkennen und einfach vom PC oder einem mobilen Endgerät aus mit Händlern Kontakt aufzunehmen. Autohändlern bietet CarGurus dadurch ein hohes Maß an hochwertigen Kunden-Leads und so hohe Abschlussraten.

Händlerkontakt: +49 6977044765 haendler@cargurus.de

Unser Fazit:

CarGurus scheint eine echte Alternative zu mobile und autosocut zu sein. Ein faires und transparentes System, was dem Kaufinteressenten gute Filter- und Benachrichtigungsmöglichkeiten bietet. Leicht zu bedienen und übersichtlich. Interessant bei der „Sell my car“-Option ist die Fahrzeugbewertung und Preisanalyse zur Bestimmung des Verkaufspreises.

Bleibt der Launch in Deutschland abzuwarten um die neue Plattform auf Herz und Nieren zu testen und zu sehen wie gut die Fahrzeugangebote in den Suchmaschinen gelistet sind.

Eine Chance sollte man den CarGurus auf jeden Fall geben, zum einen um neue Ideen und Wege für gute Leads zu nutzen und natürlich um sich ein Stück mehr von unseren Monopolisten loszulösen. Letztendlich kann sich ein ernst zu nehmender Konkurrent auch positiv auf die Preispolitik der Mitbewerber auswirken.

Wir bleiben natürlich dran und berichten bald mehr dazu.

Viel Erfolg im Netz.

Ihr Marcel Manthey

Bei Fragen kontaktieren Sie mich gern: m.manthey@bvfk.de

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Höchste Qualität aus erster Hand. Die BVfK-Juristen mit den Autorechtspäpsten.

Bild links:Dr. Kurt Reinking; Anna Orlowski; Dr. Christoph Eggert; Moritz Groß; Stefan Obert (v.r.n.l.)

 

 

Neues aus der BVfK-Rechtsabteilung: BVfK-Vertragsformulare erklärt.

Heute Gebrauchtwagen-AGB 6.Teil: 

 

XIII. Hinweis nach § 36 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG)

Mit dem genannten Hinweis setzt der BVfK die Vorgabe nach § 36 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz zum 01.02.2017 um. Für Unternehmer folgt daraus, dass jeder Unternehmer, der eine Webseite unterhält oder Allgemeine Geschäftsbedingungen verwendet, den Verbraucher darüber informieren muss, inwieweit er bereit oder verpflichtet ist, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. Sollte sich der Unternehmer freiwillig verpflichtet haben oder gesetzlich verpflichtet sein, an einem solchen Verfahren teilzunehmen, muss die zuständige Verbraucherschlichtungsstelle nebst Anschrift und Webseite genannt werden.

Eine Ausnahme gilt für kleinere Betriebe: Danach ist ein Unternehmer von der Informationspflicht befreit, der am 31. Dezember des vorangegangenen Jahres 10 oder weniger Personen in seinem Betrieb beschäftigt hat.

Die genannten Informationen müssen auch auf der Webseite des Unternehmens und zusammen mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen erscheinen. Desweiteren müssen die Informationen leicht zugänglich, klar und verständlich erfolgen.

Der BVfK hat bereits umfangreich zu diesem Thema inkl. Handlungsempfehlungen berichtet. Wir verweisen hierzu auf die BVfK-Newsticker vom 14.01.2017 und 28.01.2017.

XIV. Schiedsstelle

Die BVfK-Schiedsstelle (nur für Mitglieder) ist mit Sicherheit eines der erfolgreichsten und wirksamsten Instrumente, die Händler wieder möglichst schnell in den gewünschten Zustand zu versetzen, nämlich, dass sie den Rücken frei haben vor lästigen, zeitraubenden und kostenproduzierenden Streitereien und mit positiver Energie gute Geschäfte machen können. Die Quote der erfolgreichen Schlichtungen liegt bei weit über 90% und dürfte Beweis dafür sein, dass man nicht jede Kleinigkeit bei Gericht austragen muss. Schlichtung heißt, am Ende zufriedene Parteien, günstige Kosten und gutes Image. Auch hier wiederum sind in geradezu idealer Weise viele Interessen bis hin zur Entlastung der Gerichte verbunden.

SO

 

Rückfragen immer gerne an:    rechtsabteilung@bvfk.de

Zur kostenlosen (im Mitgliedsbeitrag enthaltenen) Ersteinschätzung geht´s hier:

>>> Anfrage-Ersteinschätzung

Wichtige Links zu den Informationen und Leistungen der BVfK-Rechtsabteilung:

>>> BVfK-Vertragsformulare

>>> Erfassungsbogen-BVfK-Schiedsstelle

>>> Liste der BVfK-Vertragsanwälte

>>> FAQs-BVfK-Rechtsfragen

>>> BVfK-Verbraucherinformation-zum-Kaufrecht

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Jetzt anmelden:

 

Zum 10. Deutschen Autorechtstag

vom 16. - 17. März 2017

 

>>> www.deutscher-autorechtstag.de <<<

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